Garantie-zertifikat
Solange es Holz gibt

Garantie-Zertifikat Onlineformular

Sehr geehrter Kunde
Zum Kauf Ihres Heizkamins gratulieren wir Ihnen. Dieser Kamineinsatz bildet das 'Herzstück' jeder Kaminanlage. Durch den Fachmann fachgerecht installiert und verkleidet, bestimmt dieser weitgehend die Qualität Ihrer Anlage im Betrieb. Damit wir Ihnen im Falle eines Defektes unsere Serviceleistungen rasch und zuverlässig zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie, uns diese Garantiekarte umgehend und vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Ohne diese Angaben sind wir nicht in der Lage, professionelle Serviceleistungen durchzuführen. Besten Dank.

 

Umfang der Garantie und der Haftung

Voraussetzungen für die genannten Garantiefristen sind der vorschriftsgemässe Einbau gemäss den Einbauanleitungen der Rüegg Cheminée AG sowie den örtlich geltenden Fachregeln für das Handwerk durch einen ausgewiesenen Partnerbetrieb. Im weiteren setzt die Rüegg Cheminée AG die sachgerechte Bedienung gemäss der Bedienungsanleitung voraus.

Wir übernehmen eine Garantie für Mängelfreiheit und das Bestehen der zugesicherten Eigen-schaften und Leistungen der Kaufgegenstände. Unter die Garantie fallende Mängel werden von uns kostenlos durch Nachbesserung behoben.

Ist eine Nachbesserung nicht möglich, erstatten wir gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes den Kaufpreis. Darüber hinaus begründet diese Garantie keine Rechte des Bestellers, insbesondere besteht aus der Garantie kein Recht auf Schadenersatz.

Gesetzliche Mängelhaftungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Garantie unberührt.


Bitte zu beachten:

Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Rechnungsstellung an den Partnerbetrieb der Rüegg Cheminée AG.

Das Garantiezertifikat ist sorgfältig aufzubewahren und im Falle einer Reklamation der Mängelrüge beizulegen.


Aus der Garantie, resp. der Haftung ausgeschlossen sind:

  • Geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, in der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen oder Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und Auftragsbestätigungen.
  • Mangelhafte Funktion oder andere Beanstandungen an einer durch den Empfänger erstellten Gesamtanlage, welche auf baulich ungenügende Vorbereitungen zurückzuführen sind, wie zum Beispiel auf zu knapp dimensionierte oder falsch geführte Frischluftzufuhr und Schornsteine oder bei Fehlen der Elektroanschlüsse usw.
  • Schäden, entstanden durch nachträgliche Abänderungen unserer Geräte oder Zubehörteile.
  • Falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftgemäss installierte Geräte oder Zubehörteile.
  • Schäden wie Flecken, Risse und Materialverzug, welche durch unsachgemässes Befeuern der Anlage, Gewaltanwendung oder mangelhafte Wartung entstanden sind.
  • Glasbruch und dessen Folgeschäden.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Schweiz; Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist Meilen (Schweiz).

 

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Die Rüegg Cheminée AG, 8126 Zumikon (Schweiz) gewährt auf all seine Heizeinsätze eine Garantiefrist von grundsätzlich 5 Jahren.

Im Detail sehen die Garantiefristen auf den Heizeinsätzen wie folgt aus:

5 Jahre Auf den Gerätekörper ohne mechanische Bauteile
2 Jahre Auf die mechanischen Bauteile des Scheibenzugs, resp. der Klapptüre
  Auf sämtliche Bauteile in Gusseisen wie zum Beispiel die Gussroste
1 Jahr Auf die Feuerstellenauskleidung in Schamotte, Gusseisen oder Stahlblech, sowie die Prallplatten als Feuerstellenabschluss
  Auf alle elektrischen und elektronischen Teilen wie Ventilatoren, Steuerungen, ect.
  Auf sämtlichen Dichtungen am Heizeinsatz